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Wie werden Rechtsformen von Unternehmen international definiert und verglichen?

Dieser Artikel erläutert, dass Unternehmens-Rechtsformen im jeweiligen nationalen Recht verankert sind und sich daher von Land zu Land unterscheiden. Auch wenn viele Rechtsordnungen vergleichbare Strukturen vorsehen, sind Rechtsformen lediglich funktional vergleichbar und keine rechtlich exakten Entsprechungen.

Die Rechtsform eines Unternehmens ist die offiziell registrierte rechtliche Struktur, unter der ein Unternehmen besteht. Sie bestimmt zentrale Aspekte wie die Haftung der Eigentümer:innen (persönlich oder beschränkt), die Organisations- und Governance-Struktur, Kapitalanforderungen, die steuerliche Behandlung sowie Offenlegungs- und Berichtspflichten. Rechtsformen sind durch nationales Gesellschaftsrecht definiert, weshalb sie sich von Land zu Land unterscheiden – auch dann, wenn sie auf ähnlichen rechtlichen Grundkonzepten beruhen.

Gemeinsame Grundkonzepte von Rechtsformen

Die meisten europäischen Rechtssysteme basieren auf vergleichbaren Grundtypen von Unternehmensformen, darunter:

  • Einzelunternehmen,

  • Personengesellschaften (mit voller oder teilweiser Haftung),

  • Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung,

  • börsennotierte Kapitalgesellschaften,

  • Genossenschaften und Vereine.

Diese Grundkonzepte werden jedoch in jedem Land unterschiedlich ausgestaltet und sind daher nicht automatisch rechtlich gleichwertig.

Vergleichbare Rechtsformen in Deutschland, Frankreich und England

Die folgende Tabelle zeigt funktional vergleichbare Rechtsformen in Deutschland, Frankreich und England (UK). Die Gegenüberstellung dient der inhaltlichen Einordnung und stellt keine rechtliche Gleichsetzung dar, da jede Rechtsform durch nationales Recht definiert ist.

Grundkonzept Deutschland Frankreich England (UK)
Einzelunternehmen Einzelunternehmen Entreprise individuelle (EI) Sole trader
Zivil-/Personengesellschaft GbR Société civile Partnership
Offene Personengesellschaft OHG SNC General partnership
Kommanditgesellschaft KG SCS Limited partnership (LP)
Private Kapitalgesellschaft GmbH SARL Private Limited Company (Ltd)
Vereinfachte Kapitalgesellschaft UG (haftungsbeschränkt)
Öffentliche Kapitalgesellschaft AG SA Public Limited Company (PLC)
Genossenschaft eG Coopérative Cooperative
Verein / Non-Profit e. V. Association (loi 1901) Charitable association / Trust

Auch wenn Rechtsformen ähnliche Namen oder Zwecke haben (z. B. GmbH und SARL), unterscheiden sie sich häufig in Mindestkapital, Governance, Mitbestimmungsrechten und Publizitätspflichten.

Einordnung weiterer europäischer Länder

Mehrere europäische Länder orientieren sich in ihrer Rechtsformstruktur stark an deutschen oder französischen Vorbildern:

  • Österreich folgt weitgehend dem deutschen Gesellschaftsrecht. Rechtsformen wie Einzelunternehmen, OG (entspricht OHG), KG, GmbH, AG und Genossenschaft sind konzeptionell sehr ähnlich.

  • Die Schweiz weist ebenfalls zahlreiche Parallelen zum deutschen Modell auf (Einzelfirma, Kollektivgesellschaft, Kommanditgesellschaft, GmbH, AG, Verein, Genossenschaft), besitzt jedoch ein eigenständiges Rechtssystem.

  • Liechtenstein übernimmt viele deutsch geprägte Rechtsformen (Einzelunternehmen, GmbH, AG), kennt jedoch zusätzlich besondere Gesellschaftstypen wie die Anstalt, eine hybride Rechtsform ohne direktes Pendant in Deutschland oder Frankreich.

  • Luxemburg ist stark vom französischen Gesellschaftsrecht beeinflusst und nutzt u. a. Sàrl, SA, SCA, Coopérative und Association, ergänzt durch Sonderformen wie die Sàrl-S (vereinfachte GmbH).

Diese Länder verwenden somit häufig vergleichbare Konzepte, die jedoch stets im jeweiligen nationalen Rechtsrahmen zu interpretieren sind.

Keine internationale Standardisierung

Es existiert kein international einheitlicher Standard für Rechtsformen. Selbst bei ähnlicher Bezeichnung können sich Unterschiede ergeben in:

  • Haftungsumfang,

  • Kapitalanforderungen,

  • Leitungs- und Kontrollstrukturen,

  • Offenlegungspflichten,

  • Gläubigerschutz.

Für rechtliche oder wirtschaftliche Analysen ist daher stets die originäre, registrierte Rechtsform maßgeblich.

Rechtsformwechsel und rechtliche Kontinuität

Ein Wechsel der Rechtsform (z. B. GmbH → AG oder SARL → SAS) führt in der Regel nicht zur Entstehung eines neuen Unternehmens, sondern stellt eine Fortführung derselben Rechtseinheit unter veränderter Struktur dar, sofern der Wechsel nach nationalem Recht ordnungsgemäß vollzogen und im Register eingetragen wurde.