Wie funktioniert die Unternehmensregistrierung in Dänemark?
In Dänemark werden alle Unternehmen über eine zentrale Behörde, die Dänische Wirtschaftsbehörde (Erhvervsstyrelsen), registriert. Die Registrierung erfolgt über deren Online-Self-Service-Plattform.
Wo erfolgt die Registrierung?
Das Herzstück des dänischen Unternehmensregistrierungssystems ist das Zentrale Unternehmensregister (Central Business Register – CVR).
Nach erfolgreicher Registrierung erhält jedes Unternehmen eine CVR-Nummer, die als offizielle Identifikationsnummer des Unternehmens dient.
Ist die Registrierung für alle Unternehmensformen verpflichtend?
Ja. Nahezu alle formellen Unternehmensformen in Dänemark müssen registriert werden, um eine CVR-Nummer zu erhalten.
Dazu zählen unter anderem:
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Einzelunternehmen (Enkeltmandsvirksomhed)
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Personengesellschaften (I/S)
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Kommanditgesellschaften (K/S)
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Gesellschaften mit beschränkter Haftung (ApS)
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Aktiengesellschaften (A/S)
Alle Rechtsformen nutzen dasselbe Online-Registrierungsportal, die Anforderungen unterscheiden sich jedoch je nach Rechtsform.
Hinweis: Errichtet ein ausländisches Unternehmen eine Zweigniederlassung in Dänemark (anstatt eine neue dänische Gesellschaft zu gründen), muss auch diese Zweigniederlassung bei der Dänischen Wirtschaftsbehörde registriert werden. Dafür sind Unterlagen erforderlich, die belegen, dass das Mutterunternehmen im Herkunftsland rechtmäßig gegründet wurde.
Wie lange dauert die Registrierung?
Dänemark ist bekannt für einen schnellen und effizienten digitalen Registrierungsprozess.
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Digitale Registrierung (online über Virk.dk): Kapitalgesellschaften können häufig innerhalb weniger Stunden gegründet und aktiv sein.
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Einzelunternehmen und kleinere Gesellschaften: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Tage bis zu 1–2 Wochen, abhängig von Prüfungen oder manuellen Kontrollen.
Hinweis: Papierbasierte (offline) Registrierungen sind selten und werden grundsätzlich nicht empfohlen, da Dänemark konsequent auf digitale Verfahren setzt.
Welche Kosten fallen für die Registrierung an?
Die Unternehmensregistrierung in Dänemark ist kostengünstig, und viele Unternehmensformen können kostenlos registriert werden. Bestimmte Gesellschaftsformen – insbesondere solche mit beschränkter Haftung – unterliegen einer einmaligen Registrierungsgebühr der Dänischen Wirtschaftsbehörde.
Registrierungsgebühren
| Vorgang | Gebühr (DKK) | Ca. Gebühr (EUR) |
|---|---|---|
| Unternehmensregistrierung | 670 DKK | €89,71 |
| Eintragung von Änderungen | 180 DKK | €24,08 |
| Wiederaufnahme eines Unternehmens | 350 DKK | €46,83 |
| Mehr als 5 Zweitnamen für eine Kapitalgesellschaft | 1.000 DKK pro Name | €133,80 pro Name |
Quelle: Business in Denmark – Establish a business
Hinweise
1. Wiederaufnahme eines Unternehmens
Die Wiederaufnahme bezeichnet die Reaktivierung eines Unternehmens, das zuvor gelöscht, aufgelöst oder anderweitig aus dem offiziellen Unternehmensregister entfernt wurde.
2. Zweitnamen bei Kapitalgesellschaften (ApS/A/S)
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Kapitalgesellschaften können mehrere Zweit- oder Nebennamen registrieren
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Die ersten fünf Zweitnamen sind in den Standardregelungen enthalten
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Für jeden weiteren Zweitnamen fällt eine zusätzliche Gebühr an
3. Von Registrierungsgebühren befreite Unternehmensformen
Die folgenden Unternehmensformen sind in der Regel von Registrierungsgebühren befreit:
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Einzelunternehmen (Enkeltmandsvirksomhed)
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Vereine
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Personengesellschaften (I/S)
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Kommanditgesellschaften (K/S)