Werden Titelangaben zu Personen gespeichert?
Akademische Titel, Amtsbezeichnungen und Adelstitel werden in der Regel nicht ausgewertet und stehen weder im Premium Service noch im Data Service zur Verfügung.
In Handelsregisterbekanntmachungen finden sich regelmäßig Titelangaben, beispielsweise akademische Titel (Prof., Dr. usw.), Amtstitel/Amtsbezeichnungen/Dienstgrade (z.B. Kardinal, Oberstudienrat, Major) als auch Adelstitel (Graf, Freiherr, etc.). Die Verwendung von Titeln ist nicht einheitlich und unterscheidet sich häufig von einer Bekanntmachung zur nächsten. Zudem werden diese Angaben in den Veröffentlichungen in der Regel nicht überprüft. Aus diesem Grund werten wir die Titelangaben nicht aus.
Adelstitel werden übernommen, sofern sie eindeutig als Namensbestandteil identifiziert werden können. Dies ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig: einfache Adelstitel werden in der Regel als Teil des Nachnamens übernommen. Bei komplizierten, zusammengesetzten Titeln ist dies nicht immer möglich.