Der Artikel erklärt die Unterschiede in der Unternehmensregistrierung zwischen Frankreich und Deutschland und deren Einfluss auf die Anzahl registrierter Unternehmen.
Bei der Analyse von Unternehmensdaten für Frankreich gibt es einen erheblichen Unterschied in der Anzahl der registrierten Unternehmen im Vergleich zu anderen Ländern, insbesondere Deutschland. Unsere Datenbank umfasst etwa 26 Millionen registrierte Unternehmen in Frankreich, im Gegensatz zu rund 5 Millionen Unternehmen in Deutschland. Dieser Unterschied ist vor allem bei der Struktur der Einzelunternehmen bemerkbar. Dies liegt hauptsächlich an den Unterschieden in der Verwaltung und Registrierung von Einzelunternehmern in beiden Ländern. Frankreichs zentrales und verpflichtendes Registrierungssystem für "Entrepreneurs Individuels" (EI) steht im Kontrast zu Deutschlands selektivem Ansatz für "Einzelunternehmer". Das Verständnis dieser Unterschiede ist entscheidend für die Interpretation der in North Data verfügbaren Daten.
Frankreich: Verpflichtende Unternehmensregistrierung für alle Einzelunternehmer
Die Unternehmensregistrierung in Frankreich ist für alle "Entrepreneurs Individuels" (EI) verpflichtend. In Frankreich muss sich jeder Einzelunternehmer, unabhängig von der Größe oder Art der Geschäftstätigkeit, bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Dazu gehören Händler, Handwerker, freie Berufe und Mikro-Unternehmer. Die Registrierung stellt sicher, dass alle unternehmerischen Tätigkeiten Teil der formellen Wirtschaft sind und in öffentlichen Datenbanken erfasst werden.
Zentrales Registrierungssystem ab 2023: Seit dem 1. Januar 2023 wurde der Registrierungsprozess für alle Geschäftstätigkeiten zentralisiert. Unternehmer müssen nicht mehr mehrere Systeme für unterschiedliche Geschäftstypen durchlaufen. Stattdessen sorgt ein einheitlicher Registrierungsprozess für eine vereinfachte Einhaltung der Vorschriften und eine einheitliche Dokumentation aller Unternehmen. Diese Reform erleichtert die Verwaltung und verbessert den Zugang zu Unternehmensdaten.
Deutschland: Selektive Anforderungen für die Registrierung von Einzelunternehmern
In Deutschland variieren die Anforderungen für die Registrierung von Einzelunternehmen je nach deren Struktur und Tätigkeit, was zu einer geringeren Anzahl registrierter Einheiten im Handelsregister führen kann:
Gewerbliche Einzelunternehmen:
- Kleingewerbetreibende: Kleinunternehmer sind nicht verpflichtet, sich im Handelsregister einzutragen, und unterliegen daher nicht dem Handelsgesetzbuch (HGB). Sie müssen sich jedoch beim örtlichen Gewerbeamt und beim Finanzamt registrieren.
- Eingetragener Kaufmann (e.K.): Größere Einzelunternehmen, die gewerbliche Tätigkeiten ausüben, können sich freiwillig im Handelsregister eintragen lassen und erhalten die Bezeichnung "e.K.". Mit dieser Registrierung unterliegen sie den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB).
Freiberufler als Einzelunternehmer:
- Fachkräfte in Bereichen wie Recht, Medizin, Ingenieurwesen und Kunst werden als Freiberufler klassifiziert. Sie sind nicht verpflichtet, sich beim Gewerbeamt oder im Handelsregister zu registrieren. Stattdessen melden sie sich direkt beim Finanzamt an, indem sie den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung" einreichen, um eine Steuernummer zu erhalten.