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Wann können Daten gesperrt werden? 

Dieser Artikel erklärt unter welchen Voraussetzungen North Data Daten auf Anfrage sperrt.

Unter folgenden Voraussetzungen sperren wir Daten auf Anfrage.

Voraussetzungen für die Sperrung von Einträgen zu Personen

  1. Veraltete Daten: die Person ist nicht mehr als gesetzlicher Vertreter tätig, und ihre Funktion(en) als gesetzlicher Vertreter liegen mindestens zurück:
    1. Geschäftsführer, Vorstände und äquivalente Positionen:  5 Jahre nach dem Ausscheiden
    2. Liquidatoren und Abwickler: 5 Jahre nach dem Erlöschen der Funktion,
    3. Prokuristen: 1 Jahr nach dem Ausscheiden aus ihrer Funktion,
    4. Persönliche Haftung als eingetragener Kaufmann/Kauffrau: 1 Jahr nach dem Erlöschen der Handelsregistereintragung,
    5. Gesetzliche Vertreter bei eingetragenen Vereinen: nach Ausscheiden aus ihrer Position.
  2. Besondere Schutzbedürftigkeit. Bitte erläutern Sie im Rahmen der Anfrage das besondere Interesse an der Sperrung Ihrer Daten, bzw. fügen geeignete Nachweise dazu bei.

Voraussetzungen für die Sperrung von Einträgen zu Firmen

  1. Veraltete Daten mit Personenbezug
    1. Unternehmen ist seit 5 Jahren (Vereine, Kaufleute: 1 Jahr) erloschen (das heißt, die Liquidationsphase wurde abgeschlossen), und
    2. die Anfrage wird gestellt vom Liquidator oder letztem Geschäftsführer, oder einem Hinterbliebenen/Erben desselben, und
    3. der Name der Firma hat einen direkten Personenbezug, und
    4. die Firma war ein Verein oder eine Kleinstkapitalgesellschaft.
  2. Besondere Schutzbedürftigkeit. Bitte erläutern Sie diese im Rahmen Ihrer Anfrage, bzw. fügen geeignete Nachweise dazu bei.

Verfahren für die Anfrage von Sperrungen

Bitte nehmen Sie Ihre Anfrage schriftlich vor (idealerweise per E-Mail an info@northdata.de).

Nachfolgende Angaben sind erforderlich:

  1. Die Angabe der Web-Adresse (URL) bzw. der Web-Adressen, auf die sich die Sperr-Anfrage bezieht,
  2. Eine Begründung für die Sperrung, das heißt, welche der oben angegebenen Voraussetzungen vorliegen,
  3. Berechtigung des Antragstellers (gesetzliche Vertreter bei Firmen),
  4. Legitimation (die E-Mail-Adresse des Antragstellers ist in den meisten Fällen ausreichend) oder Darstellung Ihrer Vollmacht.

Wir behalten uns vor, Anfragen abzulehnen - insbesondere, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an den Einträgen überwiegt, die Anfrage nicht vollständig ist, nicht den vorstehenden Voraussetzungen entspricht, oder falsche Angaben enthält.