Was ist zu tun, wenn mir die Nutzung des Namen meines Unternehmens aus markenrechtlichen Gründen untersagt wurde?
Erfahre, wie eine Namensänderung bei North Data übernommen wird und warum frühere Firmennamen weiterhin angezeigt werden können.
Zentral ist die Umbenennung des Unternehmens beim Handelsregister, was in der Regel durch Beauftragung eines Notars erfolgt. North Data übernimmt den neuen Namen automatisch. Weitere Informationen findest du im Artikel zur Aktualisierung von Stammdaten. Falls die Namensänderung bei North Data nicht zeitnah sichtbar ist, kann dies daran liegen, dass die Namensänderung durch das jeweilige Registergericht nicht veröffentlicht wurde. In diesem Fall schicke uns bitte per E-Mail an info@northdata.de einen aktuellen Handelsregister-Auszug, aus dem der neue Name hervorgeht.
Der alte Name wird anschließend auf der entsprechenden Firmenseite unter "vormals" geführt. Dadurch entsteht für das betroffene Unternehmen in der Regel kein rechtliches Problem - selbst wenn das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung unterzeichnet hat, die die Nutzung des vorigen Namens untersagt. Die Nennung des vorigen Namens ist in diesem Fall zulässig und legitim, da keine markenmäßige Nutzung vorliegt (d.h., es werden keine Waren oder Dienstleistungen unter dieser Marke beworben).