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Prokura

Prokura ist eine gesetzlich geregelte handelsrechtliche Vollmacht, die einer Person (dem Prokuristen) weitreichende Befugnisse einräumt, im Namen eines Unternehmens zu handeln. Die Prokura muss ausdrücklich erteilt und im Handelsregister eingetragen werden.
 
Sie umfasst nahezu alle gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäfte, die der Betrieb eines Unternehmens mit sich bringt, einschließlich Vertragsabschlüssen und externer Vertretung. Bestimmte Handlungen—wie der Verkauf von Immobilien oder die Liquidation des Unternehmens—erfordern jedoch eine gesonderte Ermächtigung. Die Prokura muss ausdrücklich erteilt und im Handelsregister eingetragen werden.