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Kontrolle

Kontrolle bezeichnet eine übergeordnete Beziehungskategorie, bei der eine Person oder ein Unternehmen einen wesentlichen oder bestimmenden Einfluss auf ein anderes Unternehmen ausüben kann. Dieser Einfluss kann sich aus Beteiligungsverhältnissen, Stimmrechten, Konzernstrukturen, vertraglichen Vereinbarungen, Konsolidierungsverhältnissen, Gewinnabführungsvereinbarungen oder anderen rechtlichen und wirtschaftlichen Abhängigkeiten ergeben.

In North Data dient Kontrolle als Sammelbegriff für verschiedene kontroll- und konzernbezogene Beziehungen. Dazu zählen unter anderem direkte und indirekte Muttergesellschaften, allgemeine Kontrollverhältnisse, Beherrschung, Gewinnabführung, Ergebnispooling, Konzernzugehörigkeit, Betriebsüberlassungen, Komplementärstellungen sowie Zweigniederlassungen. Kontrolle ist damit ein weiter gefasster Begriff, der unterschiedliche Formen von Einfluss-, Abhängigkeits- und Konzernbeziehungen zusammenfasst.