Was ist zu tun, wenn mir die Nutzung des Namen meines Unternehmens aus markenrechtlichen Gründen untersagt wurde?

Regelmäßig kommt es vor, dass Unternehmen sich umbenennen müssen, weil ihr bisheriger Name bestehende Markenrechte dritter verletzt. Der folgende Artikel erläutert die Vorgehensweise in dieser Situation.

Zentral ist die Umbenennung des Unternehmens beim Handelsregister, was in der Regel durch Beauftragung eines Notar erfolgt. North Data übernimmt den neuen Namen automatisch (siehe den Artikel zu Aktualisierung Stammdaten). Falls die Namensänderung bei North Data nicht zeitnah sichtbar ist, kann dies daran liegen, dass die Namensänderung durch das jeweilige Registergericht nicht veröffentlicht wurde. In diesem Fall schicken Sie uns bitte per E-Mail an info@northdata.de einen aktuellen Handelsregister-Auszug, aus dem der neue Name hervorgeht.

Der alte Name wird anschließend auf der entsprechende Firmenseite unter "vormals" geführt.
Daraus entsteht kein Problem für das genannte Unternehmen - selbst wenn das Unternehmen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung unterzeichnet hat, die die Nutzung des vorigen Namens untersagt. Die Nennung des vorigen Namens ist in diesem Fall zulässig und legitim, da keine markenmäßige Nutzung vorliegt (d.h., es werden keine Waren oder Dienstleistungen unter dieser Marke beworben).