Zweigniederlassung
Eine Zweigniederlassung ist eine rechtlich registrierte Niederlassung eines Unternehmens an einem anderen Standort oder in einem anderen Land, die keine eigenständige juristische Person darstellt. Sie ist Teil des Hauptunternehmens und handelt in dessen Namen.
Bei North Data wird dieser Begriff verwendet, wenn eine Einheit als Zweigniederlassung, Niederlassung oder vergleichbare Betriebsstätte eines anderen Unternehmens registriert ist und nicht als eigenständige juristische Person gegründet wurde.
Beispiel:
Die J.P. Morgan AG - London Branch ist im Vereinigten Königreich als UK establishment company registriert. Die Niederlassung betreibt ihre Geschäftstätigkeit in London, bleibt jedoch Teil der J.P. Morgan AG und besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Daher wird sie als Zweigniederlassung klassifiziert.

Hinsweis: „Allein“ bedeutet, dass die Zweigniederlassung ausschließlich zur J.P. Morgan AG gehört und vollständig von ihr kontrolliert wird. Es gibt keine Miteigentümer, Minderheitsgesellschafter oder Beteiligungsquoten, die ausgewiesen werden müssten.