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Wirtschaftlich Berechtiger

Der wirtschaftlich Berechtigte (engl. Beneficial Owner, BO) bezeichnet die Person(en), die letztlich Eigentümer eines Unternehmens oder Vermögenswerts ist bzw. sind, auch wenn dieser im Namen einer anderen Organisation oder Person gehalten wird.
Der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten stammt aus dem Geldwäsche- und Transparenzrecht. Ziel ist es, die tatsächlichen Kontroll- und Eigentumsverhältnisse offenzulegen, insbesondere bei komplexen Beteiligungsstrukturen.
Die konkrete Definition und die maßgeblichen Schwellenwerte unterscheiden sich je nach Land:
 
EU / Deutschland
In den meisten EU-Staaten (z. B. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Niederlande) gilt eine Person als wirtschaftlich berechtigt, wenn sie mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte hält oder
auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt (z. B. durch vertragliche Regelungen oder beherrschenden Einfluss). Kann keine solche Person identifiziert werden, gilt häufig die leitende Führungsebene als sogenannter fiktiv wirtschaftlich Berechtigter.
 
Vereinigtes Königreich (UK)
Im Vereinigten Königreich wird der wirtschaftlich Berechtigte als PSC (Person with Significant Control) bezeichnet. Die Kriterien sind ähnlich, umfassen jedoch ausdrücklich auch die Kontrolle über die Geschäftsführung oder das Recht, entscheidenden Einfluss auf das Unternehmen auszuüben.
 
Weitere Länder
Auch außerhalb der EU existieren Konzepte des wirtschaftlich Berechtigten, jedoch mit abweichenden Definitionen, Schwellenwerten und Offenlegungspflichten. Eine direkte Vergleichbarkeit zwischen den Ländern ist daher nur eingeschränkt möglich.

North Data zeigt, wenn vorhanden, Wirtschaftlich Berechtigte im Netzwerk an mit der Abkürzung "BO".