Wirtschaftlich Berechtiger
Der wirtschaftlich Berechtigte (Beneficial Owner, BO) ist die natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine Gesellschaft, sonstige Vereinigung oder Rechtsgestaltung letztlich steht, oder auf deren Veranlassung eine Transaktion letztlich durchgeführt oder eine Geschäftsbeziehung letztlich begründet wird. Maßgeblich ist also nicht nur das formale rechtliche Eigentum, sondern die letztendliche Eigentums- oder Kontrollposition (source).
EU / Deutschland
Nach dem deutschen Geldwäschegesetz und den unionsrechtlichen Vorgaben ist eine natürliche Person insbesondere dann wirtschaftlich berechtigt, wenn sie unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 % der Kapitalanteile hält, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt. Kann keine solche Person ermittelt werden oder bestehen Zweifel, wird nach deutschem Recht ersatzweise die gesetzliche Vertretung, die geschäftsführende Person oder der Partner des Vertragspartners als sogenannter fiktiver wirtschaftlich Berechtigter erfasst (source).
Vereinigtes Königreich (UK)
Im Vereinigten Königreich wird das vergleichbare Konzept als Person with Significant Control (PSC) bezeichnet. Dazu zählen insbesondere Personen, die mehr als 25 % der Anteile oder Stimmrechte halten, die Mehrheit des Leitungsorgans bestellen oder abberufen können oder auf andere Weise maßgeblichen Einfluss oder Kontrolle ausüben (source).
Hinweis zur internationalen Einordnung
Der Grundgedanke ist international weitgehend einheitlich: Erfasst werden soll stets die natürliche Person, die eine Gesellschaft oder Vermögensstruktur letztlich besitzt oder beherrscht. Die konkreten Schwellenwerte, Kontrolltatbestände und Offenlegungspflichten können sich jedoch je nach Rechtsordnung unterscheiden (source).