Welche Rechnungslegungsstandards müssen Unternehmen in Dänemark anwenden?
Dieser Artikel erklärt die in Dänemark geltenden Rechnungslegungsrahmen, insbesondere Danish GAAP und IFRS, sowie die Einteilung von Unternehmen in Berichtsklassen.
In Dänemark hängen die Rechnungslegungspflichten eines Unternehmens von seiner Rechtsform, Größe und davon ab, ob es börsennotiert ist.
Der zentrale Rechtsrahmen ist das dänische Jahresabschlussgesetz (Årsregnskabsloven), das üblicherweise als Danish GAAP bezeichnet wird. In bestimmten Fällen kommen außerdem die International Financial Reporting Standards (IFRS) zur Anwendung.
Danish GAAP (Årsregnskabsloven)
Das dänische Jahresabschlussgesetz bildet die allgemein anerkannten Rechnungslegungsgrundsätze (GAAP) in Dänemark. Es regelt die Aufstellung und Darstellung von Jahresabschlüssen, einschließlich:
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Bilanz
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Gewinn- und Verlustrechnung
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Anhang und Angaben
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Lagebericht (sofern erforderlich)
Grundsätzlich unterliegen alle wirtschaftlich tätigen Unternehmen in Dänemark diesem Gesetz, sofern sie nicht ausdrücklich ausgenommen sind (z. B. sehr kleine Unternehmen oder Unternehmen in regulierten Branchen wie dem Bankwesen).
Das Gesetz ist so ausgestaltet, dass die Berichtspflichten nach Unternehmensgröße gestaffelt sind:
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Kleinere Unternehmen haben vereinfachte Berichtspflichten
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Größere Unternehmen müssen umfangreichere Angaben machen
Auch Unternehmen, die IFRS anwenden, müssen bei der Einreichung in Dänemark bestimmte grundlegende Anforderungen des Jahresabschlussgesetzes erfüllen.
Berichtsklassen nach Danish GAAP
Danish GAAP teilt Unternehmen in vier Berichtsklassen (A–D) ein, die sich nach Unternehmensgröße und öffentlichem Interesse richten. Mit jeder höheren Klasse steigen die Offenlegungs- und Berichtspflichten.
Klasse A
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Gilt für die kleinsten Unternehmen, z. B. kleine Einzelunternehmen und einfache Personengesellschaften
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Sehr geringe Berichtspflichten
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Keine Pflicht zur Einreichung eines Jahresabschlusses bei der dänischen Wirtschaftsbehörde
Klasse B
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Gilt überwiegend für kleine Kapitalgesellschaften
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Umfasst typischerweise die meisten ApS (private Kapitalgesellschaften) sowie kleine A/S (Aktiengesellschaften) unterhalb bestimmter Größenmerkmale
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Jahresabschlüsse müssen erstellt und eingereicht werden, jedoch mit vereinfachten Angabepflichten
Klasse C
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Gilt für mittelgroße und große Unternehmen, die nicht börsennotiert sind
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Häufig unterteilt in:
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Klasse C (mittelgroß)
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Klasse C (groß)
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Umfasst größere ApS- und A/S-Unternehmen sowie bestimmte große Genossenschaften oder Stiftungen
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Unterliegt erweiterten Berichts- und Offenlegungspflichten
Klasse D
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Gilt für börsennotierte Unternehmen (notierte A/S)
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Die Einstufung richtet sich nach der Börsennotierung, nicht nach der Unternehmensgröße
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IFRS ist für Unternehmen der Klasse D verpflichtend anzuwenden
IFRS in Dänemark
Auf Grundlage der EU-Vorgaben gilt:
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Börsennotierte Unternehmen in Dänemark sind verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse nach IFRS (in der von der EU übernommenen Fassung) zu erstellen.
Freiwillige Anwendung von IFRS
Dänemark gewährt nicht börsennotierten Unternehmen Flexibilität:
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Nicht börsennotierte Unternehmen dürfen IFRS freiwillig anwenden
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Dies gilt sowohl für Konzernabschlüsse als auch für Einzelabschlüsse
In der Praxis:
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Die meisten privaten Unternehmen nutzen Danish GAAP
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Größere Unternehmensgruppen oder Unternehmen mit internationalen Investoren entscheiden sich teilweise für IFRS, etwa zur besseren Vergleichbarkeit, höheren Transparenz oder Konzernharmonisierung