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Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Liquidation – und warum zeigt North Data nur den Status „in Liquidation (i.L.)“ an?

Insolvenz ist ein gerichtliches Verfahren zur Sanierung oder Abwicklung eines zahlungsunfähigen Unternehmens. Liquidation ist der Prozess der Auflösung und Abwicklung eines Unternehmens. Da eine GmbH nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens rechtlich automatisch als aufgelöst gilt, zeigt North Data den Status „in Liquidation (i.L.)“, der im Gesetz vorgesehen und allgemein anerkannt ist. Eine gesonderte Kennzeichnung „in Insolvenz“ verwenden wir daher nicht.

Insolvenz bezeichnet ein gerichtliches Verfahren, das eingeleitet wird, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Das Verfahren dient dazu,

  • das Unternehmen zu sanieren (Fortführung), oder

  • geordnet abzuwickeln (Vermögensverwertung).

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein gerichtlicher Akt und wird im Handelsregister veröffentlicht.

Liquidation ist die Auflösung und Abwicklung eines Unternehmens. Dabei werden:

  • laufende Geschäfte beendet,

  • Vermögen verwertet,

  • Verbindlichkeiten beglichen,

  • das Unternehmen am Ende gelöscht.

Eine GmbH wird kraft Gesetzes automatisch aufgelöst, sobald das Insolvenzverfahren eröffnet wird. Dies ergibt sich aus:

§ 60 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 GmbHG

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens führt zur Auflösung der GmbH.

Damit befindet sich die Gesellschaft ab diesem Zeitpunkt im Stadium der Liquidation, auch wenn sie zusätzlich ein Insolvenzverfahren durchläuft.

Warum zeigt North Data den Status „i.L.“ und nicht „i.I.“ an?

North Data verwendet den Zusatz „i.L.“ (in Liquidation), weil:

  1. Die Auflösung (Liquidation) die gesetzliche Folge der Insolvenzeröffnung ist.
    Eine GmbH gilt mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens als aufgelöst.

  2. Liquidation ist die korrekte, im GmbHG verankerte Bezeichnung.
    „i.L.“ ist der gesetzlich anerkannte und in der Praxis übliche Zusatz.

  3. „i.I.“ (in Insolvenz) ist kein gesetzlich normierter oder allgemein verwendeter Statuszusatz.
    Er ist uneinheitlich und nicht überall anerkannt.

  4. Nach einer Insolvenz kann eine GmbH unter bestimmten Bedingungen fortgeführt werden.
    Dies ist nur möglich, wenn:

    • das Insolvenzverfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt wird, oder

    • ein bestätigter Insolvenzplan die Unternehmensfortführung vorsieht.

    In diesem Fall können die Gesellschafter die Fortführung beschließen (§ 60 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 GmbHG).

Da die Auflösung der rechtliche Standardfall ist, zeigt North Data „i.L.“ an, solange keine Informationen über eine Fortführung vorliegen.

Kann ein Unternehmen nach der Insolvenz wieder aktiv werden?

Ja – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen des GmbHG:

  • Das Insolvenzverfahren wird eingestellt, oder

  • ein Insolvenzplan erlaubt die Fortführung, und

  • die Gesellschafter beschließen die Fortsetzung der Gesellschaft.