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Warum sind Registerdaten öffentlich und wie wirkt der Datenschutz?

Dieser Artikel erklärt, warum Registerdaten öffentlich zugänglich sind und wie Datenschutzregelungen dabei Anwendung finden.

Die Offenlegung der Registerdaten ist dem Schutz der Privatsphäre übergeordnet.

Daher ist die öffentliche Darstellung der Registerdaten auch im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Der europäische Gerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung festgestellt, dass die

Offenlegung als Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen (wie zum Beispiel dem

Schutz der personenbezogenen Daten) grundsätzlich hinzunehmen ist (Urteil vom 09.03.2017, Aktenzeichen C-398/15). Dies gilt ausdrücklich auch noch nach der Auflösung der jeweiligen Gesellschaft. In Einzelfällen können allerdings Zugangsbeschränkungen gerechtfertigt sein (siehe dazu Abschnitt Sperrung von Daten).

Mehr zu dieser Rechtsgrundlage hier.

Sofern in diesem Zusammenhang personenbezogene Daten verarbeitet werden, findet sich die gesetzliche Grundlage hierzu in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO. Die Verarbeitung der Daten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen erforderlich. Eine Einschränkung findet die Verarbeitung lediglich in der Kollision mit den Interessen oder Grundrecht und Grundfreiheiten der betroffenen Person, sofern diese der weiteren Verarbeitung überwiegen.

Berechtigte Interessen der Allgemeinheit an der Verarbeitung von personenbezogenen

Registerdaten sind insbesondere die Information der Vertretung von Kapitalgesellschaften zur Durchsetzung von Forderungen. Gesetzliche Vertreter von Kapitalgesellschaften können, abhängig von dem Rechtsgrund der Forderung bis zu 10 Jahre nach ihrem Ausscheiden, Gläubigern unmittelbar oder mittelbar auf die Erfüllung einer Verbindlichkeit haften. Es besteht vor diesem Hintergrund ein gewichtiges Interesse an der Veröffentlichung dieser Informationen.