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Politisch Exponierte Person (PEP)

Eine politisch exponierte Person (PEP) ist eine natürliche Person, die ein herausgehobenes öffentliches Amt ausübt oder ausgeübt hat. Nach den Leitlinien der FATF und den EU-Vorgaben zur Geldwäscheprävention gelten PEPs als Kunden mit erhöhtem Risiko im Hinblick auf Korruption und Geldwäsche. Daher sind bei ihnen verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden; eine Geschäftsbeziehung ist nicht automatisch ausgeschlossen.

Offizielle Klassifizierungen unterscheiden in der Regel drei Gruppen von PEPs:

  • Ausländische PEPs: Personen mit herausgehobenen öffentlichen Funktionen in einem anderen Staat, zum Beispiel Staats- und Regierungschefs, hochrangige Politiker, hohe Justiz- oder Militärvertreter, leitende Personen staatseigener Unternehmen oder bedeutende Funktionsträger politischer Parteien.
  • Inländische PEPs: Personen mit herausgehobenen öffentlichen Funktionen im eigenen Land.
  • PEPs internationaler Organisationen: Personen mit leitenden Funktionen in internationalen Organisationen, insbesondere Direktoren, stellvertretende Direktoren oder Mitglieder von Leitungs- bzw. Aufsichtsgremien.

Die offiziellen Vorgaben erfassen außerdem unmittelbare Familienangehörige sowie bekannt nahestehende Personen, da diese zur Vermögenshaltung, für Transaktionen oder für geschäftliche Beziehungen im Zusammenhang mit der PEP genutzt werden können.