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Kommanditkapital

Das Kommanditkapital bezeichnet die von den Kommanditisten in eine Kommanditgesellschaft (KG) eingebrachten Kapitaleinlagen. Es bestimmt in der Regel den Umfang der Haftung der Kommanditisten, da diese auf die im Handelsregister eingetragene Höhe ihrer Einlage beschränkt ist. Das Kommanditkapital ist Teil der Eigenkapitalstruktur der Gesellschaft und kann Einfluss auf Gewinn- und Verlustverteilung haben. Der Begriff „Kommanditkapital“ ist spezifisch für das deutsche Gesellschaftsrecht. Vergleichbare Konzepte existieren jedoch in vielen anderen Ländern, etwa bei Limited Partnerships oder Société en commandite. Auch dort leisten beschränkt haftende Gesellschafter Kapitaleinlagen, die ihre Haftung begrenzen, wobei Bezeichnungen, rechtliche Ausgestaltung und Detailregelungen je nach Land variieren können.

Wir zeigen Kommanditkapital mit der Abkürzung KK in unseren Netzwerkdiagramm an.