Gesellschafter/Partner/Aktionär
Gesellschafter ist der deutsche Rechtsbegriff für den Inhaber einer Beteiligung an einer Gesellschaft oder Personengesellschaft. Die genaue englische Übersetzung hängt von der Rechtsform ab: Bei einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) hält ein Gesellschafter einen oder mehrere Geschäftsanteile und übt seine Mitgliedschaftsrechte typischerweise über die Gesellschafterversammlung aus; bei Personengesellschaften wie OHG oder KG ist ein Gesellschafter ein Partner.
Bei einer GmbH ist der Begriff der formelle gesetzliche Terminus. Das GmbHG verweist ausdrücklich auf die Rechtsverhältnisse der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter, auf die Liste der Gesellschafter, auf die Rechte der Gesellschafter sowie auf die Gesellschafterversammlung. Dies spricht dafür, den Begriff in diesem Kontext mit shareholder oder genauer mit member/shareholder of a GmbH zu übersetzen.
Bei einer Aktiengesellschaft (AG) lautet der gesetzliche Begriff in der Regel Aktionär, nicht Gesellschafter. Die Rechte der Anteilseigner werden bei der AG von den Aktionären in der Hauptversammlung ausgeübt.
Bei Personengesellschaften lässt sich Gesellschafter am besten mit partner wiedergeben. In einer OHG sind die Gesellschafter die Partner der Gesellschaft. Bei einer KG unterscheidet das Gesetz zwischen Komplementären und Kommanditisten; beide sind an der Gesellschaft beteiligt, wobei die Kommanditisten im Handelsregister gesondert ausgewiesen werden.
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