Zu Content springen
Deutsch
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Beherrschung 

Beherrschung ist eine spezifische und besonders starke Form der Kontrolle, bei der ein Unternehmen einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung oder Geschäftspolitik eines anderen rechtlich selbstständigen Unternehmens ausüben kann.

Im deutschen Gesellschaftsrecht steht der Begriff häufig im Zusammenhang mit Beherrschungsverträgen oder anderen Strukturen, die einem Unternehmen eine beherrschende Stellung gegenüber einem anderen Unternehmen verschaffen. Beherrschung geht über eine gewöhnliche Beteiligung hinaus und weist auf ein Verhältnis hin, in dem das beherrschte Unternehmen rechtlich oder wirtschaftlich einem anderen Unternehmen untergeordnet sein kann.

In North Data stellt Beherrschung eine spezifische kontrollbezogene Beziehungsart dar und ist nicht mit dem umfassenderen Begriff Kontrolle gleichzusetzen.