Ist für die Nutzung der North Data Premium Services ein Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AVV) erforderlich?

North Data ist ein Informationsdienst, und stellt als solcher keine Auftragsverarbeitung dar.

"Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne liegt nur in Fällen vor, in denen eine Stelle von einer anderen Stelle im Schwerpunkt mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt wird. Die Beauftragung mit fachlichen Dienstleistungen anderer Art, d. h., mit Dienstleistungen, bei denen nicht die Datenverarbeitung im Vordergrund steht bzw. bei denen die Datenverarbeitung nicht zumindest einen wichtigen (Kern-)Bestandteil ausmacht [gemeint sind hier die Daten des Kunden], stellt keine Auftragsverarbeitung im datenschutzrechtlichen Sinne dar."  

(Quelle: FAQ des Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht https://www.lda.bayern.de/media/FAQ_Abgrenzung_Auftragsverarbeitung.pdf, Ergänzung in eckigen Klammern von uns)