Wie funktioniert die Gründung eines Unternehmens in der Tschechischen Republik?
Dieser Artikel erklärt, wie Sie in der Tschechischen Republik ein Unternehmen gründen können. Er beschreibt, wo Sie sich registrieren müssen, ob der Registrierungsprozess zentralisiert ist, ob für alle Geschäftsformen eine Registrierungspflicht besteht und welche Gebühren dabei anfallen.
1. Wo registrieren?
Die Unternehmensregistrierung in der Tschechischen Republik erfolgt typischerweise über zwei zentrale öffentliche Register/Behörden:
a. Gewerbeamt (Živnostenský úřad)
Beim Gewerbeamt beantragen Unternehmer eine Gewerbeberechtigung, die sie zur Ausübung bestimmter geschäftlicher Tätigkeiten berechtigt. Das vom Gewerbeamt geführte Gewerberegister (živnostenský rejstřík) erfasst alle lizenzierten Geschäftstätigkeiten in der Tschechischen Republik. Einzelunternehmer dürfen ausschließlich auf Grundlage einer Gewerbeberechtigung tätig sein. Unternehmen wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung (s.r.o.) oder Aktiengesellschaften (a.s.) müssen jedoch nicht nur die entsprechenden Gewerbelizenzen für ihre Geschäftstätigkeiten erwerben, sondern zusätzlich im Handelsregister eingetragen sein, um volle Rechtspersönlichkeit zu erhalten.
Hinweis: North Data nutzt diese Quelle nicht und deckt daher nicht alle Daten zu Einzelunternehmern in der Tschechischen Republik ab.
b. Handelsregister (Obchodní rejstřík)
Das Handelsregister dient als offizielles öffentliches Register für Unternehmen und bestimmte andere juristische Personen. Es wird von regionalen Registergerichten geführt (in Prag vom Stadtgericht) und vom Justizministerium beaufsichtigt. Juristische Personen – darunter GmbHs, Aktiengesellschaften, Personengesellschaften und Genossenschaften – entstehen rechtlich erst mit der erfolgreichen Eintragung ins Handelsregister. Diese Eintragung ist verpflichtend und rechtsbegründend, das heißt: Ein Unternehmen gilt erst nach diesem Schritt als juristische Person.
Hinweis: Einzelunternehmer werden in der Regel nicht im Handelsregister geführt, es sei denn, sie entscheiden sich freiwillig dafür oder erfüllen bestimmte Kriterien, z. B. einen sehr hohen Jahresumsatz.
2. Ist die Unternehmensregistrierung verpflichtend?
In der Tschechischen Republik müssen grundsätzlich alle geschäftlichen Tätigkeiten in irgendeiner Form registriert werden. Jeder Unternehmer – ob Einzelunternehmer oder Unternehmen – ist in der Regel verpflichtet, vor Aufnahme seiner Tätigkeit eine Gewerbeberechtigung (živnostenské oprávnění) zu erhalten. Dies gilt für Einzelunternehmer (živnostníci/OSVČ) ebenso wie für juristische Personen (Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften usw.), mit Ausnahme bestimmter Berufsgruppen, die durch Sondergesetze reguliert sind (z. B. Anwälte, Ärzte), welche eigene Zulassungsverfahren haben. In der Praxis ist eine Gewerbelizenz (oder eine andere entsprechende Berechtigung) für nahezu alle geschäftlichen Aktivitäten erforderlich.
3. Ist die Registrierung zentralisiert?
Der tschechische Registrierungsprozess wurde durch sogenannte „One-Stop-Shops“ vereinfacht, ist jedoch nicht komplett zu einem einzigen Schritt zusammengeführt. Die Gewerbeämter fungieren als zentrale Anlaufstellen (CRM), an denen neue Unternehmer mehrere Registrierungsschritte an einem Ort erledigen können.
4. Was kostet die Unternehmensregistrierung?
Typische Gründungskosten in der Tschechischen Republik umfassen unter anderem:
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Gewerbelizenzgebühr: ca. 1.000 CZK (rund 40 EUR)
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Gerichtsgebühr für die Handelsregistereintragung: ca. 6.000 CZK (rund 250 EUR) bei Einreichung über das Registergericht
– oder ca. 2.700 CZK (rund 110 EUR) bei direkter Registrierung über einen Notar unter vereinfachten Bedingungen -
Notarkosten für Urkunden und Beglaubigungen: typischerweise 3.000–6.000 CZK (ca. 120–250+ EUR), abhängig von der Komplexität der Dokumente und etwaigen Sacheinlagen
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Weitere kleinere Verwaltungsgebühren: meist 50–500 CZK (ca. 2–20 EUR), z. B. für Strafregisterauszüge, Adressnachweise, beglaubigte Unterschriften oder Grundbuchauszüge.