Welche Rechnungslegungsstandards müssen Unternehmen in Deutschland befolgen?
Dieser Artikel erklärt, welche Rechnungslegungsstandards für deutsche Unternehmen gelten und wann das HGB (Handelsgesetzbuch) oder die IFRS (International Financial Reporting Standards) zur Anwendung kommen.
In Deutschland werden zwei grundlegende Rechnungslegungsrahmen für die Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen verwendet: das HGB (Handelsgesetzbuch) und die IFRS (International Financial Reporting Standards). Jeder der beiden Rahmen dient unterschiedlichen regulatorischen, wirtschaftlichen und berichtsbezogenen Zwecken, abhängig von der Größe, der Rechtsform und der Kapitalmarktorientierung eines Unternehmens.
HGB ist der traditionelle, gesetzlich verbindliche Rechnungslegungsstandards für deutsche Unternehmen. Er legt besonderen Wert auf Gläubigerschutz, Vorsichtsprinzipien und eine enge Anbindung an steuerliche Vorschriften.
IFRS sind für Unternehmen verpflichtend, deren Wertpapiere an einem geregelten EU-Kapitalmarkt notiert sind. Sie legen den Schwerpunkt auf Transparenz und Entscheidungsnützlichkeit für Investoren und basieren häufig auf Fair-Value-Bewertungen.
Wann das HGB gilt?
Die HGB-Rechnungslegung ist der Standard in Deutschland. Sie gilt für:
-
Alle KMU und nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften
-
GmbH, UG, OHG, KG und eingetragene Kaufleute (e.K.)
-
Unternehmen, die ausschließlich Einzelabschlüsse nach deutschem Recht einreichen
Wann IFRS gelten?
IFRS sind verpflichtend für:
-
Unternehmen, deren Wertpapiere an einem geregelten EU-Börsensegment notiert sind (für Konzernabschlüsse)
IFRS sind optional (aber zulässig) für:
-
Nicht börsennotierte Unternehmen, die ihre Transparenz erhöhen möchten
-
Firmen, die internationale Vergleichbarkeit für Investoren oder Geschäftspartner anstreben
-
Unternehmensgruppen, die freiwillig einen Konzernabschluss erstellen
Hinweis: Einzelabschlüsse nach deutschem Recht müssen weiterhin nach HGB erstellt werden, auch wenn der Konzernabschluss nach IFRS erfolgt.