Warum zeigt North Data den Jahresüberschuss in Deutschland, obwohl keine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) veröffentlicht wurde?

Dieser Artikel erklärt: Warum North Data den Jahresüberschuss (Gewinn) anzeigt, obwohl im veröffentlichten Jahresabschluss keine Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) enthalten ist – und warum es sich dabei nicht um geschätzte Werte handelt.

In einigen Fällen zeigt North Data einen Jahresüberschuss (Gewinn) an, obwohl für das betreffende Unternehmen keine vollständige Gewinn- und Verlustrechnung veröffentlicht wurde. Das ist weder ein Fehler noch eine Schätzung, sondern beruht auf der rechtlichen Grundlage der Bilanzierungspflichten in Deutschland.

Hintergrund: Veröffentlichungspflichten laut HGB

Der Umfang der veröffentlichten Finanzdaten in Deutschland hängt maßgeblich von der Größe und Rechtsform eines Unternehmens ab.
Kleine Kapitalgesellschaften sind gemäß § 276 HGB berechtigt, einen verkürzten Jahresabschluss offenzulegen. Dieser enthält häufig nur die Bilanz – ohne GuV.

Trotzdem schreibt das Handelsgesetzbuch vor, dass bestimmte Kernkennzahlen dennoch offengelegt werden müssen – insbesondere der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag auf der Passivseite der Bilanz im Bereich Eigenkapital.

Woher stammen die Angaben zum Jahresüberschuss?

Auch ohne vollständige GuV ist der Jahresüberschuss für kleine Unternehmen häufig dennoch in der Bilanz zu erkennen – und zwar:

  • Als eigene Position im Eigenkapital, z. B. „Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag“

  • Oder durch Veränderungen im Eigenkapitalkonto, die im Vergleich zu Vorjahreswerten oder innerhalb der Bilanzpositionen nachvollziehbar dokumentiert sind

North Data liest diese Werte direkt aus den veröffentlichten Bilanzen, beispielsweise aus den Veröffentlichungen im Bundesanzeiger.

Wichtig: Es handelt sich nicht um geschätzte Werte

Die angezeigten Gewinn-Daten basieren nicht auf Schätzungen oder Hochrechnungen, sondern auf konkret veröffentlichten und gesetzlich vorgeschriebenen Angaben.

Das bedeutet: Auch wenn keine vollständige GuV veröffentlicht wurde, ist der angegebene Jahresüberschuss ein verlässlicher und nachvollziehbarer Wert.