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Warum sind Details zu eGbR nur für Premium-Service-Nutzer sichtbar?

Dieser Artikel erläutert, warum detaillierte Informationen zu eingetragenen Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR), einer Rechtsform, die ausschließlich in Deutschland existiert, strengeren rechtlichen und regulatorischen Anforderungen unterliegen als Daten aus dem Handelsregister und daher ausschließlich Premium-Nutzern von North Data zur Verfügung stehen.

Was ist eine eGbR?

Eine eGbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die in das Gesellschaftsregister eingetragen wurde, um die rechtliche Klarheit und Transparenz zu erhöhen – etwa im Zusammenhang mit Grundstückseigentum oder Vertragsverhältnissen. Im Gegensatz zum Handelsregister ist das Gesellschaftsregister jedoch nicht als vollständig öffentliches Register ausgestaltet, weshalb der Zugang zu seinen Inhalten eingeschränkt ist.

Warum ist die Sichtbarkeit eingeschränkt?

Mehrere rechtliche und regulatorische Faktoren begrenzen die öffentliche Darstellung von eGbR-Daten:

1. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte (DSGVO)
Einträge zu eGbR enthalten häufig personenbezogene Daten, etwa die Namen der Gesellschafter:innen sowie private oder geschäftliche Anschriften. Nach europäischem Datenschutzrecht ist die Veröffentlichung solcher Daten nur mit einer klaren Rechtsgrundlage zulässig. Eine uneingeschränkte öffentliche Anzeige ist daher nicht immer erlaubt.

2. Eingeschränkter öffentlicher Zugang zum Gesellschaftsregister
Der Zugang zum Gesellschaftsregister ist grundsätzlich stärker beschränkt als zum Handelsregister. In vielen Fällen ist der Abruf detaillierter Informationen nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, was eine breite öffentliche Zugänglichkeit einschränkt.

3. Vertraulichkeit von Gesellschaftsverhältnissen
Gesellschaften bürgerlichen Rechts beruhen häufig auf persönlichen oder eng verbundenen Geschäftsbeziehungen. Angaben zur internen Struktur oder zu den Gesellschaftern können daher besonderen Vertraulichkeitsanforderungen unterliegen.

4. Umfang allgemein zugänglicher Informationen
Als allgemein öffentlich gelten in der Regel nur sehr grundlegende Angaben, etwa das Bestehen einer eGbR. Weitergehende Informationen – insbesondere zu Gesellschaftern oder Anschriften – werden als nicht öffentlich oder nur eingeschränkt öffentlich eingestuft.