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Was bedeutet „Ultimativer Eigner“ bei North Data?

Dieser Artikel beantwortet, was „Ultimativer Eigner“ bedeutet, wie wir Eigentumsdaten von börsennotierten Firmen darstellen und warum Prozentsätze variieren können.

North Data verwendet „Ultimativer Eigner“ als länderübergreifende Bezeichnung für Personen oder Organisationen, denen aufgrund öffentlich gemeldeter Beteiligungs-, Stimmrechts- oder Kontrollverhältnisse ein wesentlicher Einfluss auf ein Unternehmen zugerechnet wird.

Da sich Eigentums- und Offenlegungsvorschriften von Land zu Land unterscheiden, ist „Ultimate Owner“ kein rechtlich definierter Begriff und folgt keinem einzelnen Gesetz. Stattdessen dient er als neutrale Sammelbezeichnung, mit der wir vergleichbare Informationen zu Eigentumsverhältnissen über verschiedene Länder hinweg darstellen können. Die genaue rechtliche Grundlage und die jeweiligen Schwellenwerte kannst du jederzeit in den Originalquellen einsehen.

Deutschland

In der Europäischen Union verpflichten Transparenzvorschriften Aktionäre dazu, Behörden zu informieren, wenn ihre Stimmrechtsanteile bestimmte Schwellen über- oder unterschreiten. Diese Regeln gehen auf europäische Transparenzvorgaben zurück, wobei die Mitgliedstaaten zusätzliche nationale Schwellen festlegen dürfen.

In Deutschland liegt die niedrigste Meldeschwelle bei 3%. Das bedeutet, dass nur Beteiligungen ab dieser Höhe meldepflichtig sind. Deshalb kann es vorkommen, dass sich die in North Data dargestellten Beteiligungsprozentsätze nicht exakt zu 100% summieren. Dafür gibt es zwei Hauptgründe:

  • Beteiligungen unterhalb der Meldeschwelle unterliegen keiner Veröffentlichungspflicht und erscheinen daher nicht in den Daten.

  • Gemeinsam gehaltene oder zugerechnete Beteiligungen müssen häufig von jeder beteiligten Person oder Organisation vollständig gemeldet werden. Dadurch kann es vorkommen, dass mehrere Personen oder Unternehmen mit identischen oder ähnlichen Prozentsätzen angezeigt werden, was zu Gesamtsummen von über 100% führen kann.

Vereinigtes Königreich

Für viele nicht börsennotierte britische Gesellschaften zeigt North Data Kontrollinformationen auf Grundlage des Persons-of-Significant-Control-(PSC)-Registers von Companies House an. Börsennotierte Gesellschaften können von dieser Meldepflicht ausgenommen sein, wenn ihre Aktien an einem regulierten Markt gehandelt werden. Meldepflichten bestehen hier bei Eigentums- oder Kontrollschwellen von 25%, 50 % und 75%.

North Data zeigt Personen oder Unternehmen an, die eine dieser Schwellen erreicht oder überschritten haben, jeweils zusammen mit der höchsten erreichten Schwelle. Die dargestellten Prozentsätze sind daher keine exakten Werte, sondern stehen für Bereiche.

Für Anteile und Stimmrechte werden keine exakten Werte, sondern folgende Bandbreiten veröffentlicht: mehr als 25 % bis einschließlich 50 %, mehr als 50 % bis unter 75 % sowie 75 % oder mehr.