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Sperrminorität (Stimmen > 25%)

Eine Sperrminorität ist dadurch definiert, dass sie die Bildung einer qualifizierten Mehrheit von mindestens 75% selbstständig verhindern kann. In Deutschland muss sie daher mehr als 25% der Stimmen umfassen. Es kann mehr als eine Sperrminorität geben. In diesem Fall erfordern grundlegende Entscheidungen die Koordination mit allen Sperrminoritäten, da jede von ihnen die Entscheidung einseitig blockieren kann, ohne sich mit anderen Gesellschaftern abstimmen zu müssen. Aus diesem Grund werden Gesellschafter mit Sperrminorität auch als Vetospieler bezeichnet.

Sperrminoritäten müssen sich mit anderen Gesellschaftern koordinieren, um einfache Beschlüsse zu fassen. Wenn es zwei Sperrminoritäten gibt, können diese durch Koordination stets einfache Beschlüsse fassen, da sie zusammen immer mehr als 50 % der Stimmen halten.

 Siehe auch:

Qualifizierte Mehrheit 

Einfache Mehrheit