Personengesellschaft
Eine Personengesellschaft ist in Deutschland eine Gesellschaft, die durch einen Gesellschaftsvertrag errichtet wird, in dem sich die Gesellschafter verpflichten, die Erreichung eines gemeinsamen Zwecks in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern. Zu den wichtigsten Personengesellschaften gehören die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die Partnerschaftsgesellschaft (PartG).
Die GbR ist die allgemeine Personengesellschaft des Zivilrechts. Sie entsteht durch Gesellschaftsvertrag zur Förderung eines gemeinsamen Zwecks.
Die OHG ist eine Personengesellschaft des Handelsrechts. Ihr Zweck ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet, wobei bei keinem der Gesellschafter die Haftung gegenüber den Gesellschaftsgläubigern beschränkt ist. Die OHG kann Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen.
Die KG ist ebenfalls eine Personengesellschaft des Handelsrechts. Ihr Zweck ist auf den Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinschaftlicher Firma gerichtet. Kennzeichnend ist, dass es zwei unterschiedliche Gesellschafterrollen gibt: persönlich haftende Gesellschafter und Kommanditisten. Die persönlich haftenden Gesellschafter haften unbeschränkt, während die Haftung der Kommanditisten auf eine bestimmte Haftsumme beschränkt ist. Die KG verbindet also mindestens einen persönlich haftenden Gesellschafter mit mindestens einem Kommanditisten.
Die PartG ist eine besondere Personengesellschaft für Angehörige freier Berufe. In ihr schließen sich Angehörige freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammen. Sie betreibt kein Handelsgewerbe, und Partner können nur natürliche Personen sein.
Wesentliche Unterschiede der wichtigsten Personengesellschaften
- GbR: allgemeine Personengesellschaft des Zivilrechts für einen gemeinsamen Zweck
- OHG: Handelsgesellschaft ohne Haftungsbeschränkung der Gesellschafter
- KG: Handelsgesellschaft mit persönlich haftenden Gesellschaftern und Kommanditisten
- PartG: Personengesellschaft für freie Berufe, keine gewerbliche Handelsgesellschaft
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