Listet North Data rechtliche/administrative Daten und Jahresabschlüsse getrennt aus dem Bundesanzeiger auf?
Dieser Artikel erklärt, was die beiden unterschiedlichen Einträge „Bundesanzeiger-Veröffentlichung“ in North Data bedeuten und wie sie sich auf rechtliche Bekanntmachungen und Jahresabschlüsse nach § 264 HGB beziehen.
Ja. North Data unterscheidet klar zwischen verschiedenen Arten von Veröffentlichungen aus dem Bundesanzeiger.
1. Bundesanzeiger-Veröffentlichung (administrative/rechtliche Daten)
Dieser Eintrag bezieht sich in der Regel auf allgemeine Veröffentlichungen oder rechtliche/administrative Bekanntmachungen. Beispiele sind:
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Änderungen in der Unternehmensleitung
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Anpassungen der Kapitalstruktur
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Änderungen der Rechtsform des Unternehmens
Diese Veröffentlichungen sind nicht finanzieller Natur, liefern aber wichtige Informationen über den rechtlichen und organisatorischen Status eines Unternehmens.
2. Bundesanzeiger-Veröffentlichung (§ 264 HGB) (finanzielle Daten)
Der Eintrag mit dem Hinweis auf § 264 HGB betrifft die Publizitätspflichten nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).
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Normalerweise müssen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger veröffentlichen.
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Kleinere oder mittelgroße Unternehmen, die zu einem Konzern gehören, können jedoch befreit sein, wenn das Mutterunternehmen einen Konzernabschluss veröffentlicht.
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In solchen Fällen muss das Unternehmen dennoch eine vereinfachte Erklärung nach § 264 HGB einreichen.