Wie funktioniert die Unternehmensregistrierung in Schweden?
Dieser Artikel erklärt, wo und wie Unternehmen in Schweden registriert werden, welche Unternehmensformen registrierungspflichtig sind, wie lange die Registrierung in der Regel dauert und welche Kosten anfallen.
Wo registriert man ein Unternehmen in Schweden?
Die Unternehmensregistrierung in Schweden umfasst in der Regel zwei Behörden:
1. Schwedisches Unternehmensregister (Bolagsverket)
Bolagsverket ist die zentrale Behörde für:
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die Registrierung von Unternehmen und Zweigniederlassungen
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die Führung des schwedischen Unternehmensregisters
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die Vergabe von Organisationsnummern und Registrierungsbescheinigungen
Alle Unternehmensformen außer Einzelunternehmen müssen bei Bolagsverket registriert werden, um eine rechtliche Existenz zu erlangen.
Hinweis: Die meisten Registrierungen reichst du über Verksamt.se ein – ein gemeinsames Online-Portal von Bolagsverket, der schwedischen Steuerbehörde und weiteren Behörden.
2. Schwedische Steuerbehörde (Skatteverket)
Zusätzlich zur Unternehmensregistrierung musst du dein Unternehmen bei Skatteverket registrieren für:
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F-Steuer (F-tax)
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Umsatzsteuer (MwSt.), sofern anwendbar
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Arbeitgeberabgaben, falls du Mitarbeitende beschäftigst
Ist die Registrierung für alle Unternehmensformen verpflichtend?
Die Registrierungspflicht hängt von der Rechtsform des Unternehmens ab.
a. Einzelunternehmen (Enskild näringsidkare)
Eine Registrierung bei Bolagsverket ist nicht verpflichtend.
Du kannst als Einzelunternehmer rechtlich unter deinem persönlichen Namen tätig sein, ohne im Unternehmensregister eingetragen zu sein.
Optionale Registrierung
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Viele Einzelunternehmer entscheiden sich dafür, einen Firmennamen (Geschäftsnamen) bei Bolagsverket zu registrieren.
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Dadurch erhältst du Namensschutz innerhalb des jeweiligen Verwaltungsbezirks.
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Wenn du einen Namen verwendest, der nicht exakt deinem persönlichen Namen entspricht, ist in der Regel eine Namensregistrierung erforderlich.
Wichtige Hinweise
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Du kannst nur ein Einzelunternehmen bei Skatteverket registrieren (deine persönliche Identifikationsnummer dient dabei als Organisationsnummer).
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Du kannst jedoch mehrere Firmennamen bei Bolagsverket registrieren – jeweils mit unterschiedlichen Namen, Adressen, Status und Registrierungsdaten.
Quelle: https://verksamt.se/en/setting-up/choose-business-type/sole-trader
b. Offene Handelsgesellschaft (Handelsbolag, HB)
Die Registrierung ist verpflichtend.
Eine offene Handelsgesellschaft:
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erfordert mindestens zwei Gesellschafter
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erlangt ihre Rechtspersönlichkeit erst nach der Registrierung bei Bolagsverket
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erhält bei der Registrierung eine Organisationsnummer
Hinweis: Dies ist die zweithäufigste Rechtsform für schwedische Unternehmen in North Data.
c. Kommanditgesellschaft (Kommanditbolag, KB)
Die Registrierung ist verpflichtend.
Eine Kommanditgesellschaft:
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hat mindestens einen voll haftenden Gesellschafter
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hat mindestens einen Kommanditisten mit auf die Kapitaleinlage beschränkter Haftung
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gilt rechtlich erst nach der Registrierung bei Bolagsverket als gegründet
Quelle: https://verksamt.se/en/setting-up/choose-business-type/trading-partnership
d. Kapitalgesellschaft (Aktiebolag, AB)
Die Registrierung ist für private und öffentliche Kapitalgesellschaften verpflichtend.
Ein AB wird gegründet, indem du das Unternehmen bei Bolagsverket registrierst und folgende Unterlagen einreichst:
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Satzung (Articles of Association)
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Nachweis über das Stammkapital
Die meisten schwedischen Unternehmen sind private Kapitalgesellschaften (AB).
Private vs. öffentliche Kapitalgesellschaften in Schweden
Öffentliche Kapitalgesellschaften müssen gesetzlich den Zusatz „(publ)“ im Firmennamen führen.
Dieser Zusatz ist jedoch nicht immer im offiziellen Register von Bolagsverket sichtbar, was die Identifizierung in der Praxis erschweren kann.
| Kriterium | Private AB | Öffentliche AB (publ) |
|---|---|---|
| Öffentlicher Aktienverkauf | Nein | Ja |
| Mindeststammkapital | ca. €2.400 (SEK 25.000) | ca. €47.350 (SEK 500.000) |
| Mindestanzahl Vorstandsmitglieder | 1 | 3 |
| Geschäftsführung | Optional | Verpflichtend |
| Abschlussprüfer | Teilweise erforderlich |
Verpflichtend |
e. Zweigniederlassung eines ausländischen Unternehmens (Filial)
Die Registrierung ist verpflichtend.
Wenn du mit einem ausländischen Unternehmen in Schweden tätig sein möchtest, ohne eine schwedische Gesellschaft zu gründen, musst du eine Zweigniederlassung registrieren:
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Die Zweigniederlassung ist keine eigenständige juristische Person
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Sie muss bei Bolagsverket eingetragen werden
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Sie erhält eine schwedische Organisationsnummer
f. Wirtschaftliche Vereinigung (Ekonomisk förening)
Die Registrierung ist verpflichtend.
Eine wirtschaftliche Vereinigung:
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ist eine genossenschaftliche Unternehmensform
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erfordert mindestens drei Mitglieder
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wird erst durch Registrierung zur juristischen Person
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hat keine feste Mindestkapitalanforderung
Wie lange dauert die Registrierung?
Typische Bearbeitungszeiten bei Online-Anträgen:
| Unternehmensform | Übliche Registrierungsdauer | Hinweise |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen | Einige Tage bis unter 1 Woche | Schnellster Prozess |
| Handels- oder Kommanditgesellschaft | 5–10 Werktage | Papierform dauert länger |
| Kapitalgesellschaft (AB) | 7–14 Tage | Bank- und Kapitaleinzahlung kann verzögern |
| Zweigniederlassung (Filial) | 1–2 Wochen | Vergleichbar mit AB |
| Wirtschaftliche Vereinigung | 1–2 Wochen | Satzungsprüfung möglich |
Welche Kosten fallen bei der Registrierung an?
Registrierungsgebühren bei Bolagsverket:
| Unternehmensform | Online | Papier |
|---|---|---|
| Einzelunternehmen (Firmenname) | SEK 1.800 (ca. €170) | SEK 2.100 (ca. €199) |
| Handelsgesellschaft (HB) | SEK 1.800 (ca. €170) | SEK 2.100 (ca. €199) |
| Kommanditgesellschaft (KB) | SEK 1.800 (ca. €170) | SEK 2.100 (ca. €199) |
| Kapitalgesellschaft (AB) | SEK 2.400 (ca. €227) | SEK 2.700 (ca. €256) |
| Zweigniederlassung (Filial) | SEK 3.000 (ca. €284) | SEK 3.000 (ca. €284) |
| Wirtschaftliche Vereinigung | SEK 1.900 (ca. €180) |
SEK 2.200 (ca. €208) |
Quelle: https://verksamt.se/en/about-verksamt-se/fees