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Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen ist ein Unternehmen, das von einer einzelnen Person im eigenen Namen und auf eigene Rechnung betrieben wird. Es ist keine von der Inhaberin oder dem Inhaber getrennte juristische Person. Das bedeutet, dass die Inhaberin oder der Inhaber das Unternehmen direkt führt und persönlich für dessen Verbindlichkeiten haftet, auch mit dem Privatvermögen.

Ein Einzelunternehmen kann in der Regel ohne Mindestkapital gegründet werden. Gewerbliche Tätigkeiten müssen grundsätzlich beim zuständigen Gewerbeamt angezeigt werden, während freiberufliche Tätigkeiten steuerlich gesondert behandelt werden. Die Einkünfte aus dem Unternehmen werden in der Regel als persönliches Einkommen der Inhaberin oder des Inhabers versteuert. Je nach Art und Größe des Unternehmens können zusätzlich Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen. 

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